Gesetze / Wasserhaushaltsgesetz
WHG§ 9 Benutzungen
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 192
Nach Gewicht
- VGH Baden-Württemberg, 20.05.2010 – 3 S 1253/08Zitiert von 13
- VG Darmstadt, 28.01.2025 – 6 K 1380/18.DA
- OVG NRW, 18.11.2015 – 11 A 3048/11Zitiert von 13
- VGH Baden-Württemberg, 23.09.2013 – 3 S 284/11Wasserrecht: Erfolglose Berufung einer Gemeinde gegen die Planfeststellung eines Hochwasserrückhalteraums KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 26
- VG Bremen, 10.12.2019 – 5 K 3077/17
- Schleswig-Holsteinisches Landesverfassungsgericht, 06.12.2019 – LVerfG 2/18
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 07.07.2026 – 9 VR 13.26, 9 VR 13.26 (9 A 38.26)
- OVG NRW, 02.06.2026 – 2 D 272/24.NEZitiert von 1
- BVerwG, 28.01.2026 – 9 VR 2.26, 9 VR 2.26 (9 A 18.26)Gesetzliche Anordnung des Sofortvollzugs in § 44c EnWG erstreckt sich nicht auf verbundene wasserrechtliche BewilligungenZitiert von 2
192 Entscheidungen zu § 9 WHG →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 9 WHG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/WHG%202009/9#abs-1 (1) Benutzungen im Sinne dieses Gesetzes sind
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/WHG%202009/9#abs-2 (2) Soweit nicht bereits eine Benutzung nach Absatz 1 vorliegt, gelten als Benutzungen auch
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/WHG%202009/9#abs-3 (3) Keine Benutzungen sind Maßnahmen, die dem Ausbau eines Gewässers im Sinne des § 67 Absatz 2 dienen. Das Gleiche gilt für Maßnahmen der Unterhaltung eines Gewässers, soweit hierbei keine chemischen Mittel verwendet werden.